Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Bedingungen Rechtsschutzversicherung

Bezüglich der Kündigung der Rechtsschutzversicherung gibt es eine verlässliche und bei den meisten Versicherer geltende Grundlage: Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingen (ARB). In denen finden sich die Vertragsbedingungen, an für alle Versicherer gleich verbindlich sind.

Zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Zum Punkt der Kündigung heißt es darin in der Regel, dass Sie eine Rechtsschutz für eine zunächst vertraglich im Versicherungsschein vereinbarte Zeit abschließen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Mindestvertragslaufzeit. Wenn Sie sie für ein Jahr abschließen, brauchen Sie häufig keine Kündigung aufsetzen, da der Vertrag dann automatisch endet.

Wenn Sie die Rechtsschutz kündigen wollen und müssen, ist es ratsam, sich den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu merken. Denn Sie müssen die Kündigung drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit oder des Versicherungsjahres der Versicherung zukommen lassen.

Rechtsschutz Versicherung

Achten Sie bitte auf die einzelnen Konditionen unter dem Punkt „Dauer des Vertrages“, da es keine einheitliche Bindung mehr an die ARBs gibt. Vor allem wenn Sie einen Vertrag ohne Wartezeit abschließen, sollten Sie hier unter anderem ein Auge drauf haben, da die Versicherer die für Sie günstigen Konditionen irgendwo kompensieren müssen.